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Befristete Arbeitsverträge im Profifußball zulässig

BAG, v. 16.01.2018 - 7 AZR 312/16:

Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußballbundesliga ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers gerechtfertigt. Dies hat das BAG in der oben zitierten Entscheidung entschieden.

Bereits die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen wurden in der Presse umfangreich besprochen. Der Kläger, welcher als Torwart in der 1. Bundesliga seit dem 01.07.2009 als Lizenzspieler beschäftigt war, hatte in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht mit seinem Befristungskontrollantrag noch Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hatte in der Berufungsinstanz die Klage insgesamt abgewiesen. Diese Entscheidung wurde nun durch das BAG bestätigt. Nach dessen Auffassung ist die Befristung wegen der Eigenart der Arbeitsleistung eines Lizenzspielers im Fußballbundesligabereich nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. So würden im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen könne. Dies sei eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründe.

Hätte das BAG die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Mainz aufgehoben und dem Kläger recht gegeben, hätte das Urteil wohl genauso erhebliche Konsequenzen gehabt, wie seinerzeit das berühmte Bosman-Urteil aus dem Jahre 1995.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen
Helge Nitsche

 
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