Arbeitsrecht Gelsenkirchen
In der Regel spricht der Arbeitgeber Abmahnungen gegenüber dem Arbeitnehmer aus. Die Abmahnung weist den Arbeitnehmer auf ein konkretes Fehlverhalten hin und droht bestimmte Rechtsfolgen für den Fall eines erneuten einschlägigen Pflichtverstoßes an. Ob der Arbeitnehmer sich im Einzelfall gegen eine ihm erteilte Abmahnung tatsächlich sofort wehren sollte, erfordert eine genaue Prüfung des Sachverhalts durch einen Anwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als Möglichkeiten stehen dem Arbeitnehmer etwa die Abgabe einer Gegendarstellung oder die Geltendmachung der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zur Verfügung. Diese kann er auch gerichtlich geltend machen.
Was viele nicht wissen: Fristen für den Arbeitnehmer, sich gegen eine Abmahnung zur Wehr zu setzen, bestehen nicht.
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