Arbeitsrecht Gelsenkirchen
Der Betriebsrat ist eine von den Arbeitnehmern eines Betriebes gewählte, betriebliche Interessenvertretung. Die Voraussetzungen für die Errichtung des Betriebsrats sowie seine Wahl, die Befugnisse und Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Dem Betriebsrat stehen zahlreiche Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte zu. So muss der Arbeitgeber ihn etwa vor Ausspruch einer Kündigung anhören. Auch bei Einstellungen und Versetzungen von Arbeitnehmern hat der Betriebsrat Mitwirkungsrechte. Anwälte & Fachanwälte für Arbeitsrecht sind in der Regel hervorragende Ansprechpartner für Betriebsräte bzgl. deren Aufgaben und Rechte.
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Ansprechpartner für den Betriebsrat zu Fragen im Arbeitsrecht in Gelsenkirchen sind:
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