Krankheit - Arbeitsrecht Gelsenkirchen

Anwälte Arbeitsrecht Gelsenkirchen

Im Zusammenhang mit Erkrankungen der Arbeitnehmer stellen sich zahlreiche Fragen, und zwar sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Dies betrifft zum einen die Frage nach der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Melde- oder Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit, so hat dies häufig den Ausspruch einer Abmahnung zur Folge und kann ggf. im Wiederholungsfall auch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Vielfach unbekannt ist auch, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Kalenderjahres ein sogenanntes, betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen (§ 84 II SGB IX). Schließlich können häufige bzw. langandauernde Erkrankungen auch einen personenbedingten Kündigungsgrund i. S. d. § 1 II KSchG darstellen. Krankheitsfälle im Arbeitsrecht können bisweilen sehr knifflig sein. Die Hinzunahme erfahrener Anwälte / Fachanwälte für Arbeitsrecht ist daher dringend geboten.

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Abmahnung Kündigung

Arbeitsrecht Gelsenkirchen – Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner bezüglich Fragen zu Krankheit / Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsrecht in Gelsenkirchen sind:

Daniela Doberstein

Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Helge Nitsche

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 
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