Arbeitsrecht Gelsenkirchen

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht stellt bei mehr als 39 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland eines der Rechtsgebiete dar, mit welchem viele Menschen im Laufe ihres Arbeitslebens zwangsläufig Kontakt haben. Jeder, der durch Abschluss eines Arbeitsvertrages ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber eingeht, wird mit den verschiedensten gesetzlichen, tarifvertraglichen oder vertraglichen Regelungen konfrontiert. Ein reines Arbeitsgesetz existiert nämlich nicht. Da heißt es, die Übersicht zu bewahren.

Das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, aber auch mit denen der Arbeitgeber. Gemeinsame Schwerpunkte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellen unter anderem die Themenbereiche Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung und Abfindung dar. Für Arbeitgeber sind oftmals die Punkte Versetzung, Direktionsrecht, häufige oder langandauernde Erkrankungen und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) interessant. Arbeitnehmer bitten oftmals um Beantwortung ihrer Fragen zu Themen wie Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Überstunden und Weihnachtsgeld.

Das in Gelsenkirchen tätige Rechtsanwaltsgespann bestehend aus Frau Daniela Doberstein und Herrn Helge Nitsche vertritt seine Mandanten gerne in allen Belangen des Arbeitsrechts. Beide Rechtsanwälte sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht kompetente Ansprechpartner sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen

Ein Arbeitgeber ist in der Regel gut beraten, einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn es um die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen geht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um befristete oder unbefristete Arbeitsverträge geht. Ferner ist unerheblich, ob Sie diese für eine geringfügige Beschäftigung oder für einen leitenden Angestellten benötigen. Auch Entwurf oder Prüfung eines Dienstvertrags für einen Geschäftsführer gehören dazu.

Beim Entwurf eines Arbeitsvertrages können sich viele Fallstricke auftun. Es ist hierbei unentbehrlich, neben der Gesetzeslage auch die aktuell geltende nationale und europäische Rechtsprechung zum Arbeitsrecht zu kennen. Diese wirkt sich nämlich zwingend auf die Regelungen des Arbeitsvertrages aus. Klauseln im Arbeitsvertrag, welche den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder mehrdeutig formuliert sind, bergen das Risiko der Unwirksamkeit dieser Vertragsabreden. Dies kann gerade für Arbeitgeber zu unangenehmen (kostspieligen) Folgen führen und möglicherweise einen teuren, langwierigen Rechtsstreit nach sich ziehen.

Zusammen mit den Rechtsanwälten / Fachanwälten der Anwaltskanzlei Dr. Foer aus Gelsenkirchen lässt sich solchen Risiken effektiv entgegenwirken. Arbeitgeber erhalten so Arbeitsverträge, die die aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht berücksichtigen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erfahren, ob die Vertragsklauseln ihres Arbeitsvertrages auch tatsächlich wirksam sind oder möglicherweise gar nicht gelten, obwohl sie im Vertrag stehen.

Arbeitsrecht Gelsenkirchen - Abmahnung erteilen oder erhalten?

Sinn einer Abmahnung ist es, die andere Vertragspartei auf vertragswidriges Verhalten sowie auf Konsequenzen bei erneutem Fehlverhalten hinzuweisen. Im Allgemeinen ist einer Abmahnung somit ein primär erzieherischer Charakter zuzuschreiben. Bevor ein Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen eine Kündigung ausspricht, ist er in der Regel gehalten, vertragswidriges Verhalten abzumahnen. Daher ist es besonders wichtig, dass Arbeitgeber Abmahnungen rechtssicher formulieren. Häufig ist das nicht der Fall, sodass sie fachliche Hilfe durch Anwälte / Fachanwälte für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen sollten.

Auch Arbeitnehmer sollten eine erhaltene Abmahnung auf ihre tatsächliche Wirksamkeit hin von einem Experten im Arbeitsrecht prüfen lassen, um die weiteren Schritte richtig abwägen zu können. Ob es tatsächlich taktisch sinnvoll ist, sich sofort gegen eine unwirksame Abmahnung zu wehren, erfahren Sie in einem umfangreichen Beratungsgespräch. Die Kanzlei der Rechtsanwälte Doberstein und Nitsche bietet sowohl die Prüfung einer bereits erteilten Abmahnung für Arbeitnehmer als auch Hilfestellung bei deren rechtssicheren Formulierung für Arbeitgeber.

Übrigens: Auch Arbeitnehmer haben das Recht, eine Abmahnung gegen ihren Arbeitgeber auszusprechen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn dieser das Gehalt nur unregelmäßig oder wiederholt unvollständig zahlt.

Arbeitsrecht Gelsenkirchen - Das Thema Kündigung

Der Erhalt einer Kündigung ist insbesondere für die Arbeitnehmerseite ein schwerwiegender Einschnitt in den Lebensalltag. Die vertraglich vereinbarte Vergütung stellt schließlich in der Regel die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz dar. Kündigungen sind jedoch an recht strenge Voraussetzungen bzgl. der Wirksamkeit gekoppelt, insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt. Wer als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen möchte, muss beachten, dass es sich hierbei um ein sehr zeitkritisches Unterfangen handelt.

Nach Erhalt eines solchen Schreibens (für die Rechtsgültigkeit ist u. a. die Schriftform zwingend!) ist schnelles Handeln gefragt. Um gegen eine Kündigung wirksam vorzugehen, ist beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben. Am besten ist nach Erhalt einer Kündigung daher die direkte Kontaktaufnahme mit den Fachanwälten für Arbeitsrecht der Anwaltskanzlei Dr. Foer. Diese prüfen, ob der Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes im Einzelfall greift oder andere Unwirksamkeitsgründe in Betracht kommen.

Anwalt Arbeitsrecht - Abfindung nach der Kündigung?

Besteht ein genereller Anspruch für Arbeitnehmer auf die Zahlung einer Abfindung nach der Kündigung? Muss ich als Arbeitgeber immer eine solche zahlen? Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Dr. Foer in Gelsenkirchen beantworten diese Frage kurz und knapp: Nein! Obgleich diese Mär nach wie vor – gerade auch im Internet – verbreitet ist, besteht ein solcher Rechtsanspruch nur in Ausnahmefällen.

Oftmals kommt es aber im Rahmen von Kündigungsschutzklagen dennoch zur Zahlung von Abfindungen. Vorrangig dann, wenn der Ausgang eines Prozesses gerade für den Arbeitgeber ungewiss ist. Das ist oftmals schlechter Vorbereitung der Kündigung und fehlender fachlicher Beratung im Vorfeld geschuldet. Gerade, um dies zu vermeiden, sollten Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung Rechtsrat bei einem Experten für Arbeitsrecht einholen.

Ebenso lohnt es sich oft für Arbeitnehmer, von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, ob eine Abfindungszahlung in ihrem speziellen Fall in Betracht kommt. Ein typisches Beispiel für den Anspruch auf Zahlung einer Abfindung findet sich in Sozialplänen, wenn durch Betriebsänderungen ggf. Arbeitsstellen in Wegfall geraten.

Fachanwälte Arbeitsrecht Gelsenkirchen - Kontakt

Mit welchem arbeitsrechtlichen Problem Sie auch konfrontiert sind, die Rechtsanwälte Dr. jur. Foer und Nitsche, sowie Rechtsanwältin Doberstein stehen Ratsuchenden in allen Lebenslagen zur Seite. Dabei können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf die Kompetenz des in Gelsenkirchen ansässigen Anwalts-Trios zurückgreifen. Treten Sie telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular mit der Kanzlei in Verbindung!

 
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